Eine Immobilie ist ein Wert, der oft über Generationen erhalten bleibt. Als Immobilienbesitzer stellen Sie sich früher oder später die Frage, ob Sie Ihr Eigentum verschenken oder vererben sollten. Verschenken können Sie Ihre Immobilie nur zu Lebzeiten – ein Erbfall tritt erst nach Ihrem Tod ein.
Die Gründe für eine Schenkung sind vielfältig. Vielleicht möchten Sie Ihr Haus in Ulm bereits an Ihre Kinder weitergeben und Ihnen damit günstigen Wohnraum schenken. Eine Schenkung kann natürlich auch an andere Personen – sei es Familienmitglieder oder Dritte – erfolgen. Durch eine Schenkung geben Sie das Eigentum und damit auch die finanzielle Verantwortung für Ihre Immobilie ab.
Verschenken Sie Ihre Immobilie, können Sie je nach Vereinbarung weiterhin dort wohnen bleiben – in diesem Fall benötigen Sie ein notariell beurkundetes Wohnrecht. Wünschen Sie kein Wohnrecht, so können die neuen Eigentümer das Haus oder die Wohnung nach Belieben nutzen und vermieten.
Möchten Sie Ihre Immobilie vererben, erfolgt der Eigentumsübergang erst zum Zeitpunkt Ihres Todes. Zu Lebzeiten legen Sie fest, wer Ihr Haus oder Ihre Wohnung erben soll – dies kann zum Beispiel ein Familienmitglied, eine nahestehende Person oder eine Organisation sein. Auch mehrere Erben sind möglich. In diesem Fall entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Schreiben Sie kein Testament, so greift die gesetzliche Erbfolge und das nächste Familienmitglied erbt Ihre Immobilie. Vererben Sie Ihr Eigentum, hat Ihr Rechtsnachfolger verschiedene Möglichkeiten: Er kann die Immobilie selbst nutzen, verkaufen oder vermieten. Bis zu Ihrem Tod bleibt die Immobilie jedoch in Ihrem Eigentum – mit allen Rechten und Pflichten.
Die Schenkung oder Vererbung einer Immobilie ist an rechtliche Formalitäten gebunden. Möchten Sie Ihre Immobilie außerhalb der gesetzlichen Erbfolge vererben, benötigen Sie ein Testament. Dieses können Sie handschriftlich verfassen oder auch notariell beurkunden lassen. Im Falle einer Schenkung ist die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse beim Notar erforderlich. Auf diese Weise wird Ihre Immobilie auf den neuen Eigentümer übertragen. Vor der Schenkung oder Vererbung gibt es zahlreiche Fragen zu klären. Wer soll Ihre Immobilie bekommen? Soll es Sondervereinbarungen geben? Möchten Sie ein Wohnrecht für einen (Teil-) Bereich in der verschenkten Immobilie? Wie sieht es mit steuerlichen Aspekten wie der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer aus? All diese Fragen klären Sie am besten im Vorfeld mit Ihrem Notar und Ihrem Steuerberater.