Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, müssen Sie als Eigentümer verschiedene Kosten einplanen. Welche das genau sind, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Wertgutachten: Ein professionelles Gutachten zeigt Ihnen den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie und damit einen realistischen Verkaufspreis. Kalkulieren Sie für ein Kurzgutachten ca. 500 bis 1000 Euro und für ein Verkehrswertgutachten, das vor Gericht Bestand hat, mehrere 1000 Euro, je nach Wert der Immobilie.
Renovierungskosten: Oft steigert eine Renovierung oder kleinere Ausbesserungen den Wert Ihrer Immobilie. Kalkulieren Sie diese Kosten mit einem Fachmann und rechnen Sie diese direkt in die Finanzierung ein.
Energieausweis: Ein Energieausweis ist Pflicht. Ein Verbrauchsausweis kostet Sie circa 50 bis 100 Euro, während der Preis für einen Bedarfsausweis bei 300 bis 500 Euro liegt.
Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug gehört ebenfalls zu den verpflichtenden Unterlagen. In einfacher Form kostet er 10 Euro, beglaubigt hingegen 20 Euro.
Private Verkaufsanzeigen: Verkaufen Sie Ihre Immobilie privat und möchten Sie diese auf Onlineportalen und in Printanzeigen präsentieren? Kalkulieren Sie hierfür je nach Anzeigengröße und Veröffentlichungszeitraum etwa 500 Euro ein.
Maklerprovision: Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Immobilienexperten, beträgt die Maklerprovision in Baden-Württemberg 3,57 Prozent.
Spekulationssteuer: Verkaufen Sie Ihr Haus innerhalb von zehn Jahren, wird eine Spekulationssteuer fällig. Diese bezieht sich auf den Wertzuwachs, den Sie im Vergleich zum ursprünglichen Kaufpreis erzielen. Haben Sie während der Frist die letzten drei Jahre selbst in der Immobilie gewohnt, entfällt die Steuer.
Löschung der Grundschuld: Kalkulieren Sie etwa 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldhöhe ein, wenn Sie die Grundschuld über Ihre Finanzierung im Grundbuch löschen möchten.
Vorfälligkeitsentschädigung: Haben Sie Ihr Haus über ein Festdarlehen finanziert und möchten Sie den Kredit durch den Verkauf auflösen? In diesem Fall erheben Banken Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, deren Höhe von der offenen Restschuld abhängt.
Ein Hausverkauf erfordert nicht nur Zeit und Energie, sondern auch Geld. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Kosten gewissenhaft zu kalkulieren. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.